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Terrassenüberdachung · Baugenehmigung

Baugenehmigung Terrassenüberdachung: wann nötig?

Die gute Nachricht: Die meisten Überdachungen im Hintergarten sind genehmigungsfrei. Hier lesen Sie genau, wann das gilt gemäß den Landesbauordnungen, und wann Sie doch eine Baugenehmigung beantragen müssen.

Häufig genehmigungsfreiim rückwärtigen Grundstücksbereich
Bis ca. 40 m²je nach Landesbauordnung
CE-zertifiziertWindstärke 12 beständig
Landesbauordnung 2024
Moderne Terrassenüberdachung im Hintergarten, häufig genehmigungsfrei
Oft genehmigungsfreiim Hintergarten
Windstärke 12geprüfte Konstruktion
CE-zertifiziertAluminiumkonstruktion
4,9 / 5 auf Trustpilotausgezeichnet bewertet
70.000+ Kundenhaben den Schritt gemacht
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Die Hauptregel

Die meisten Überdachungen sind genehmigungsfrei

Die meisten Terrassenüberdachungen im Hintergarten sind in Deutschland genehmigungsfrei. Das gilt sowohl für eine Überdachung am Haus als auch für eine freistehende Überdachung. Es gelten jedoch Voraussetzungen. Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer regeln, wann eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei errichtet werden darf. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist die Überdachung in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Überdachung steht im rückwärtigen Grundstücksbereich (hinter der Bebauungslinie)
  • Maximale Wandhöhe: je nach LBO 3 bis 5 Meter
  • Maximalfläche: in vielen Bundesländern bis ca. 40 m²
  • Einhaltung der Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze
  • Einhaltung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) laut Bebauungsplan

Erfüllen Sie alle Punkte? Dann brauchen Sie in den meisten Bundesländern keine Baugenehmigung. Das Dachmaterial spielt dabei keine Rolle: Polycarbonat, Glas und Lamellendach unterliegen denselben Regeln. Haben Sie ein kleines Grundstück? Dann erreichen Sie die GRZ-Grenze schneller, also berechnen Sie den Platz vorher.

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Gut zu wissen

Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Zusätzlich kann der lokale Bebauungsplan weitere Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und bieten keine rechtliche Garantie.

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Gesetzgebung

Landesbauordnungen: was ist zu beachten?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Bundesregelung für genehmigungsfreies Bauen. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung (LBO). Die Grenzen für Grundfläche, Höhe und Abstandsflächen unterscheiden sich daher erheblich von Bundesland zu Bundesland.

Besonders relevant für Terrassenüberdachungen: In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gemäß BauO NRW § 61, sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und maximal 4,5 m Tiefe genehmigungsfrei. In anderen Bundesländern gelten großzügigere Grenzen bis zu 40 m². Die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze variieren ebenfalls.

Neben der LBO kann auch der lokale Bebauungsplan zusätzliche Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie daher immer beides. Zuständig ist das Bauamt Ihrer Gemeinde oder des Landkreises. Alle Genehmigungsanträge laufen in Deutschland über das örtliche Bauamt. Dort erfahren Sie auch, ob eine vereinfachte Genehmigung oder nur eine Kenntnisgabe (Bauanzeige) ausreicht.

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Ausnahmen

Wann benötigen Sie doch eine Genehmigung?

In einigen Situationen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen Sie, ob einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft.

Größer als die LBO-Grenzfläche

Überschreitet die Überdachung die in Ihrer Landesbauordnung festgelegte Grenzfläche? Dann ist eine Baugenehmigung nötig. Das gilt auch, wenn mehrere Bauwerke zusammen die Grenze überschreiten.

Vorgarten oder Straßenseite

Eine Überdachung vor der Bebauungslinie ist nahezu immer genehmigungspflichtig. Das gilt für Vorgärten und häufig auch für Seitenflächen, die an öffentliche Wege grenzen.

Denkmalgeschütztes Gebäude

Wohnen Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude oder Ensemble? Dann benötigen Sie immer eine Genehmigung. Nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Denkmalschutzamt auf.

Bebauungsplan-Einschränkungen

Einige Bebauungspläne schränken Baumöglichkeiten zusätzlich ein. Zum Beispiel in geschützten Ortsbildern oder Gebieten mit besonderen Regelungen.

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Maßangaben

Höhenregeln im Detail

Die zulässige Höhe hängt von der Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze und der Art der Überdachung ab. Gut zu wissen: Der Standard-Ständer einer ForaVida-Überdachung ist 2,7 Meter hoch. Damit bleiben Sie in den meisten Bundesländern deutlich unter den genehmigungsfreien Höhengrenzen.

Freistehend (im Garten)

Weiter hinten im Garten

  • In vielen Bundesländern bis zu 3 Meter Wandhöhe genehmigungsfrei
  • Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten (meist 3 Meter)
  • Bei privilegierten Nebengebäuden teils auf 0,5 bis 1 Meter reduzierbar
Höher als 3 Meter? Ab einer bestimmten Höhe ist stets eine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen Sie die genauen Abstandsvorschriften Ihrer LBO.
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Achtung

Besondere Situationen

Einige Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auch wenn die Überdachung selbst genehmigungsfrei ist, kann die Zustimmung einer anderen Stelle erforderlich sein.

Carport

Ein Carport steht oft im Vorgartenbereich und ist von der Straße einsehbar. Daher ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Mietwohnung

Mieten Sie? Dann benötigen Sie neben einer eventuellen Baugenehmigung auch die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft. Selbst wenn die Überdachung nach LBO genehmigungsfrei ist, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung auf gemietem Grund bauen.

Gewässernähe

Liegt Ihr Grundstück an einem Gewässer? Dann kann die untere Wasserbehörde zusätzliche Zustimmung verlangen, auch wenn die Überdachung selbst genehmigungsfrei ist. Nehmen Sie vorher Kontakt mit der zuständigen Behörde auf.

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Bundesländer im Vergleich

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Gemäß § 61 BauO NRW sind Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Maximalfläche: 30 m²
  • Maximale Tiefe: 4,5 Meter
  • Mindestabstand bei mehr als 1,5 Meter Überstand: 3 Meter zur Grundstücksgrenze
  • Schriftliche Zustimmung der Nachbarn (Nachbarschaftseinverständnis) empfohlen

Zusätzlich gelten viele lokale Regelungen je nach Gemeinde. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises die spezifischen Anforderungen für Ihr Grundstück. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg, können andere Grenzwerte für Grundfläche und Höhe gelten. Die zuständige Stelle ist stets das örtliche Bauamt.

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Hinweis

Die hier genannten Werte sind Richtwerte. Die verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.

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Schritt-für-Schritt

Baugenehmigung beantragen: so funktioniert es

Benötigen Sie doch eine Baugenehmigung? Kein Problem, der Prozess ist einfacher als erwartet. In drei Schritten wissen Sie, woran Sie sind.

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Bauamt kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises auf. Schildern Sie Ihr Vorhaben. Häufig gibt es eine einfache Voranfrage (Bauvoranfrage), mit der Sie die Genehmigungspflicht klären können.

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Antrag einreichen

Ist eine Genehmigung nötig? Reichen Sie den Antrag beim Bauamt ein. Fügen Sie eine Zeichnung mit Maßen und einen Lageplan bei. Viele Bauämter bieten digitale Antragstellung an.

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Auf Bescheid warten

Die Gemeinde entscheidet in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Bei einem einfachen Antrag geht es oft schneller. Sie erhalten den Bescheid per Post oder digital.

Möchten Sie vorab wissen, was eine Überdachung kostet? Alle Maße und Preise finden Sie auf Terrassenüberdachung Preise. Oder lesen Sie, wie die Montage abläuft.

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Unsicher?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt auf, um Sicherheit zu haben. Die Mitarbeiter kennen die lokalen Regeln und können Ihre Situation einschätzen. Sie können auch jederzeit Kontakt mit ForaVida aufnehmen für Beratung zu den richtigen Maßen.

Direkt klar

Stellen Sie Ihre Überdachung zusammen innerhalb der Vorschriften

Wählen Sie Maß, Dach und Farbe und sehen Sie sofort, ob Sie innerhalb der genehmigungsfreien Abmessungen bleiben. Ohne Konto, ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen

Alles über Baugenehmigung Terrassenüberdachung

Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Überdachung in meinem Hintergarten?

In vielen Bundesländern nicht. Eine Überdachung im rückwärtigen Grundstücksbereich ist oft genehmigungsfrei, wenn sie die in der Landesbauordnung festgelegte Grenzfläche nicht überschreitet und die Abstandsflächen eingehalten werden. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Zählt eine Überdachung zur bebaubaren Grundfläche?

Ja. Alle Bauwerke auf Ihrem Grundstück werden zur Grundflächenzahl (GRZ) gerechnet. Dazu gehören Schuppen, Garagen, Carports und Überdachungen. Zusammen dürfen sie die zulässige GRZ laut Bebauungsplan nicht überschreiten. Berechnen Sie vorher, wie viel Fläche noch zur Verfügung steht.

Darf ich eine freistehende Überdachung ohne Genehmigung aufstellen?

Ja, wenn Sie die gleichen Voraussetzungen wie für eine angebaute Überdachung erfüllen. Die Lage muss im rückwärtigen Grundstücksbereich sein. Größen- und Höhengrenzen bleiben gleich. Lesen Sie mehr über eine freistehende Terrassenüberdachung.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Kosten (Gebühren) unterscheiden sich je nach Gemeinde und Bundesland. Rechnen Sie mit €200 bis €800 für eine einfache Genehmigung. Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie die aktuellen Gebühren. Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt 4 bis 8 Wochen.

Gelten dieselben Regeln für eine Veranda wie für eine Terrassenüberdachung?

Ja. Eine Veranda und eine Terrassenüberdachung unterliegen denselben Genehmigungsregeln. Es spielt keine Rolle, wie Sie das Bauwerk benennen. Maße, Höhe und Lage bestimmen, ob eine Genehmigung nötig ist.

Was ist der rückwärtige Grundstücksbereich?

Der rückwärtige Grundstücksbereich ist der Teil Ihres Grundstücks, der hinter der vorderen Bebauungslinie liegt. Bei den meisten Häusern ist das der Hintergarten und ein Teil des Seitengartens. Die Bebauungslinie verläuft entlang der Vorderfassade Ihres Hauses.

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Carport?

Meistens ja. Ein Carport steht oft im Vorgartenbereich und ist von der Straße aus sichtbar. Dadurch fällt er fast immer außerhalb der genehmigungsfreien Regeln. Fragen Sie beim Bauamt nach, ob für Ihre Situation Ausnahmen gelten.

Darf ich als Mieter bauen?

Nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft. Auch wenn die Überdachung nach der Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung auf gemietem Grund bauen. Holen Sie sich immer vorab das Einverständnis Ihres Vermieters.

Welche Unterlagen brauche ich für den Genehmigungsantrag?

In der Regel: Lageplan (Katasterauszug), Bauzeichnungen mit Maßen (Grundriss, Ansichten, Schnitt), Baubeschreibung und ausgefülltes Antragsformular. Die genaue Liste erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. Viele Bauämter haben diese Informationen auch online veröffentlicht.

Bereit loszulegen?

Stellen Sie Ihre Überdachung zusammen innerhalb der Vorschriften.

Jetzt, wo Sie die Genehmigungsregeln kennen, kommt der schöne Schritt. ForaVida liefert vollständige Bausätze aus 6063-T6 Aluminium mit Qualicoat AkzoNobel Pulverbeschichtung, CE-zertifiziert und windstärke-12-beständig. Innerhalb unseres Liefergebiets in weiten Teilen Deutschlands in 10 - 20 Werktage, versandkostenfrei, mit 10 Jahren Garantie und 60 Tagen Rückgaberecht. Über 70.000 Kunden seit 2019 haben den Schritt gemacht.

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