
Terrassenüberdachung Genehmigung: was darf man, was nicht?
In den meisten Fällen bauen Sie verfahrensfrei im Hinterhof. Trotzdem gibt es Regeln. Hier finden Sie die Bundesvorgaben pro Bundesland, plus worauf Sie bei Vorgarten, Grundstücksgrenze und Höhe achten müssen.
Verfahrensfrei oder nicht?
Eine Aluminium-Terrassenüberdachung dürfen Sie in Deutschland in den meisten Fällen verfahrensfrei in Ihrem Hinterhof bauen, sofern Sie die Bestimmungen Ihrer Landesbauordnung (LBO) erfüllen. Prüfen Sie immer vorab die Vorschriften Ihrer Gemeinde und Ihres Bundeslandes.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. Die Regeln zu Überdachungen unterscheiden sich erheblich. In Nordrhein-Westfalen gilt z.B. die BauO NRW: Überdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe sind im Allgemeinen verfahrensfrei, wenn sie keine Aufenthaltsräume bilden. In Bayern liegt die Schwelle bei 40 m², in Hessen ebenfalls 30 m².
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Situation unter die verfahrensfreien Regeln fällt? Prüfen Sie die Vorgaben beim örtlichen Bauamt. Bei Zweifel: ein Anruf kostet 5 Minuten und vermeidet einen Bescheid mit Bußgeld. Lesen Sie auch die Vorgaben für eine Überdachung im kleinen Garten, wo die Grundflächen-Regelung oft das Hindernis ist.
Die Grundregeln pro Bundesland
Grundfläche max. 30 m²
In den meisten Bundesländern (NRW, Hessen, Niedersachsen) liegt die Schwelle bei 30 m². Bayern erlaubt bis 40 m².
Max. 3 m hoch, hinter der Bauflucht
Die Höhe ist auf 3 m beschränkt. Die Überdachung muss hinter der Bauflucht stehen, also nicht im Vorgarten.
Grenzabstand
In vielen LBO 3 m Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Manche Länder bei Anbau erlauben 0 m.
Denkmal = Genehmigung
Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung immer Genehmigung.
Höhenregel im Detail

Am Haus
Wenn die Überdachung an der Fassade angebracht ist, darf sie bis 3 m hoch sein. Höhere Konstruktionen erfordern eine Genehmigung oder müssen bei einem Zwischenprofil zusätzliche Anforderungen erfüllen. Prüfen Sie die Höhe Ihrer Schiebetür vorab.
Eine Überdachung am Haus muss hinter der Bauflucht stehen. Eine Seitenfassade neben der Straße zählt manchmal auch als ‚Vorderfassade‘; das ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

Freistehend hinten im Garten
Eine freistehende Überdachung darf ebenfalls bis 3 m hoch sein. Steht sie innerhalb von 2,5 m vom Haus? Dann sind 3 m erlaubt. Weiter als 2,5 m weg: dann gelten andere Regeln je nach Bebauungsplan.
Sprechen Sie sich immer vorab mit den Nachbarn ab und lesen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Das vermeidet Streit im Nachhinein.
Wann brauchen Sie eine Genehmigung?
- Gebäude unter Denkmalschutz oder in Erhaltungssatzung
- Überdachung größer als 30 m² (40 m² in Bayern)
- Überdachung höher als 3 m
- Platzierung im Vorgarten oder vor der Bauflucht
- Bei geschlossenen Konstruktionen, die zum Gebäude werden (vollständig mit Wänden)
- Bei spezifischen Bebauungsplänen (immer prüfen)
Genehmigung beantragen
Die Baugenehmigung beantragen Sie beim örtlichen Bauamt. Rechnen Sie mit 8 Wochen Bearbeitungszeit und 200 bis 800 Euro Gebühren, je nach Gemeinde und Baukosten. Sie können kostenlos eine Bauvoranfrage stellen.
“Ich habe beim Bauamt angerufen und es war innerhalb von 5 Minuten klar: Hinterhof, 20 m², 2,80 m hoch, vollständig verfahrensfrei. Toll, dass ForaVida die Vorgaben so klar auf der Website zusammenfasst.” Joris, Aachen • Trustpilot Bewertung
Häufige Fragen zur Genehmigung
In den meisten Fällen nicht. Im Hinterhof darf eine Überdachung bis 30 m² und 3 m Höhe in den meisten Bundesländern verfahrensfrei gebaut werden. Prüfen Sie immer die Vorschriften Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde.
Nach BauO NRW: 1. Grundfläche max. 30 m². 2. Max. 3 m Höhe. 3. Hinter der Bauflucht. 4. Kein Aufenthaltsraum (kein vollständig geschlossener Raum). Diese Regeln gelten als Anhaltspunkt. Für Ihre konkrete Situation prüfen Sie bitte mit Ihrem Bauamt.
In den meisten Bundesländern 3 m Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Manche LBO erlauben bei Grenzbau direkt an die Grenze, sofern nichts übersteht und der Nachbar zustimmt. Sprechen Sie immer mit dem Nachbarn. Das vermeidet Streit im Nachhinein.
Die Gebühren liegen je nach Gemeinde bei 200 bis 800 Euro, abhängig von Baukosten. Die Bearbeitungszeit ist meist 8 Wochen. Mit einer Bauvoranfrage (kostenlos) wissen Sie vorab, ob Ihr Antrag aussichtsreich ist.
Bei Denkmalschutz und Erhaltungssatzung gilt immer eine Genehmigungspflicht, unabhängig von den Maßen. Erkundigen Sie sich vorab beim Bauamt oder bei der unteren Denkmalbehörde.
Ja, in vielen LBO. Alle verfahrensfreien Bauwerke auf Ihrem Grundstück zählen zusammen: Schuppen, Gartenhaus und die Überdachung. Bei einem Garten von 40 m² darf die Gesamtgrundfläche also höchstens 20 m² betragen, sofern Ihre LBO eine 50%-Regel hat. Lesen Sie mehr unter Überdachung kleiner Garten.
Beim örtlichen Bauamt. Geben Sie Ihre Adresse und die Konzepte Ihres Bauvorhabens an. Das Bauamt sagt Ihnen sofort, ob Sie eine Genehmigung brauchen. Bei Zweifel: stellen Sie eine kostenlose Bauvoranfrage.
