Größer als die LBO-Grenzfläche
Überschreitet die Überdachung die in Ihrer Landesbauordnung festgelegte Grenzfläche? Dann ist eine Baugenehmigung nötig. Das gilt auch, wenn mehrere Bauwerke zusammen die Grenze überschreiten.
Mit einer ForaVida® Glasschiebewand schließen Sie Ihre Terrassenüberdachung oder Veranda windgeschützt ab, ohne die Aussicht zu verlieren. Im Sommer offen, bei Wind und Regen geschlossen – so genießen Sie diese Glasschiebetür das ganze Jahr.
Gefertigt aus 10 mm Einscheiben-Sicherheitsglas, lieferbar in 364 Maßkombinationen. Stellen Sie Ihre Glaswand mit dem 3D-Konfigurator zusammen oder nutzen Sie den Filter unten.
35 Maße, ab 139 €
Die gute Nachricht: Die meisten Überdachungen im Hintergarten sind genehmigungsfrei. Hier lesen Sie genau, wann das gemäß den Landesbauordnungen gilt und wann Sie doch eine Baugenehmigung beantragen müssen.
Landesbauordnung 2024
Oft genehmigungsfrei
Im rückwärtigen Grundstücksbereich
Bis ca. 40 m²
Je nach Landesbauordnung
Wandhöhe 3 bis 5 m
Je nach Bundesland
Landesbauordnung 2024
Prüfen Sie auch den Bebauungsplan
01 · Die Hauptregel
Die meisten Terrassenüberdachungen im Hintergarten sind in Deutschland genehmigungsfrei. Das gilt sowohl für eine Überdachung am Haus als auch für eine freistehende Überdachung. Es gelten jedoch Voraussetzungen. Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer regeln, wann eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei errichtet werden darf. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist sie in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfüllen Sie alle Punkte? Dann brauchen Sie in den meisten Bundesländern keine Baugenehmigung. Das Dachmaterial spielt dabei keine Rolle: Polycarbonat, Glas und Lamellendach unterliegen denselben Regeln. Haben Sie ein kleines Grundstück? Dann erreichen Sie die GRZ-Grenze schneller, berechnen Sie den verfügbaren Platz also vorher.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Zusätzlich kann der lokale Bebauungsplan weitere Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und bieten keine rechtliche Garantie.
02 · Gesetzgebung
In Deutschland gibt es keine einheitliche Bundesregelung für genehmigungsfreies Bauen. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. Die Grenzen für Grundfläche, Höhe und Abstandsflächen unterscheiden sich daher erheblich von Bundesland zu Bundesland.
Besonders relevant für Terrassenüberdachungen: In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gemäß § 61 BauO NRW, sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und maximal 4,5 Meter Tiefe genehmigungsfrei. In anderen Bundesländern gelten großzügigere Grenzen bis zu 40 m². Auch die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze variieren.
Neben der Landesbauordnung kann der lokale Bebauungsplan zusätzliche Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie daher immer beides. Zuständig ist das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises: Alle Genehmigungsanträge laufen in Deutschland über das örtliche Bauamt.
03 · Ausnahmen
In einigen Situationen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen Sie, ob einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft.
Überschreitet die Überdachung die in Ihrer Landesbauordnung festgelegte Grenzfläche? Dann ist eine Baugenehmigung nötig. Das gilt auch, wenn mehrere Bauwerke zusammen die Grenze überschreiten.
Eine Überdachung vor der Bebauungslinie ist nahezu immer genehmigungspflichtig. Das gilt für Vorgärten und häufig auch für Seitenflächen, die an öffentliche Wege grenzen.
Wohnen Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude oder Ensemble? Dann benötigen Sie immer eine Genehmigung. Nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Denkmalschutzamt auf.
Einige Bebauungspläne schränken die Baumöglichkeiten zusätzlich ein, zum Beispiel in geschützten Ortsbildern oder Gebieten mit besonderen Regelungen.
04 · Maßangaben
Die zulässige Höhe hängt von der Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze und von der Art der Überdachung ab. Gut zu wissen: Der Standard-Ständer einer ForaVida-Überdachung ist 2,7 Meter hoch. Damit bleiben Sie in den meisten Bundesländern deutlich unter den genehmigungsfreien Höhengrenzen.
Höher als 3 Meter? Ab einer bestimmten Höhe ist stets eine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen Sie die genauen Abstandsvorschriften Ihrer Landesbauordnung.
Freistehende Überdachungen ansehen05 · Achtung
Einige Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auch wenn die Überdachung selbst genehmigungsfrei ist, kann die Zustimmung einer anderen Stelle erforderlich sein.
Ein Carport steht oft im Vorgartenbereich und ist von der Straße einsehbar. Daher ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Mieten Sie? Dann benötigen Sie neben einer eventuellen Baugenehmigung auch die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft.
Liegt Ihr Grundstück an einem Gewässer? Dann kann die untere Wasserbehörde zusätzliche Zustimmung verlangen. Nehmen Sie vorher Kontakt mit der zuständigen Behörde auf.
06 · Bundesländer im Vergleich
Gemäß § 61 BauO NRW sind Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzlich gelten viele lokale Regelungen je nach Gemeinde. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg, können andere Grenzwerte für Grundfläche und Höhe gelten. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises die spezifischen Anforderungen für Ihr Grundstück. Die zuständige Stelle ist stets das örtliche Bauamt.
Die hier genannten Werte sind Richtwerte. Die verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.
07 · Schritt für Schritt
Benötigen Sie doch eine Baugenehmigung? In drei Schritten wissen Sie, woran Sie sind.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises auf und schildern Sie Ihr Vorhaben. Häufig gibt es eine einfache Bauvoranfrage, mit der Sie die Genehmigungspflicht klären.
Ist eine Genehmigung nötig? Reichen Sie den Antrag beim Bauamt ein. Fügen Sie eine Zeichnung mit Maßen und einen Lageplan bei. Viele Bauämter bieten die digitale Antragstellung an.
Die Gemeinde entscheidet in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Bei einem einfachen Antrag geht es oft schneller. Sie erhalten den Bescheid per Post oder digital.
Nehmen Sie für Sicherheit Kontakt mit Ihrem Bauamt auf. Dort kennt man die lokalen Regelungen und schaut sich Ihre Situation an. Sie können auch jederzeit Kontakt mit ForaVida aufnehmen für Beratung zu den richtigen Maßen. Alle Maße und Preise finden Sie unter Terrassenüberdachung Preise, und wie der Aufbau abläuft lesen Sie unter Montage.
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08 · Häufig gestellte Fragen
In vielen Bundesländern nicht. Eine Überdachung im rückwärtigen Grundstücksbereich ist oft genehmigungsfrei, wenn sie die in der Landesbauordnung festgelegte Grenzfläche nicht überschreitet und die Abstandsflächen eingehalten werden. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Ja. Alle Bauwerke auf Ihrem Grundstück werden zur Grundflächenzahl (GRZ) gerechnet. Dazu gehören Schuppen, Garagen, Carports und Überdachungen. Prüfen Sie vorher im Bebauungsplan, wie viel Fläche Ihnen noch zur Verfügung steht.
Ja, sofern Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei einer angebauten Überdachung. Der Standort muss im rückwärtigen Grundstücksbereich liegen, und die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze müssen eingehalten werden. Mehr dazu unter freistehende Terrassenüberdachung.
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde und Bundesland. Rechnen Sie mit 200 € bis 800 € für eine einfache Genehmigung. Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie die aktuellen Gebühren. Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt 4 bis 8 Wochen.
Ja. Eine Veranda und eine Terrassenüberdachung unterliegen denselben Genehmigungsregeln. Es spielt keine Rolle, wie Sie das Bauwerk benennen. Maße, Höhe und Lage bestimmen, ob eine Genehmigung nötig ist.
Der rückwärtige Grundstücksbereich ist der Teil Ihres Grundstücks, der hinter der vorderen Bebauungslinie liegt. Bei den meisten Häusern ist das der Hintergarten und ein Teil des Seitengartens. Die Bebauungslinie verläuft entlang der Vorderfassade Ihres Hauses.
Nein. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. In Nordrhein-Westfalen gilt gemäß § 61 BauO NRW eine Grenze von 30 m² und maximal 4,5 Meter Tiefe, andere Bundesländer erlauben bis zu 40 m². Auch die Abstandsflächen unterscheiden sich. Verbindlich sind immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und der örtliche Bebauungsplan.
Meistens ja. Ein Carport steht oft im Vorgartenbereich und ist von der Straße aus sichtbar. Dadurch fällt er fast immer aus den genehmigungsfreien Regelungen heraus. Prüfen Sie beim Bauamt, ob für Ihre Situation Ausnahmen gelten.
Nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft. Selbst wenn die Überdachung nach der Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, dürfen Sie auf gemietetem Grund nicht ohne Zustimmung bauen. Holen Sie sich die Erlaubnis immer vorab.
Bereit loszulegen?
Jetzt, da Sie die Genehmigungsregeln kennen, kommt der schöne Teil. Stellen Sie Ihre Überdachung im Konfigurator zusammen oder lassen Sie sich in unserem Showroom in Venlo beraten.