Veranda Baugenehmigung: wann brauchen Sie eine?
Gute Nachricht: Eine Veranda im rückwärtigen Gartenbereich ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Hier erfahren Sie genau, wann das gilt, wann nicht, und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen, falls es doch nötig sein sollte.
Wann ist eine Veranda genehmigungsfrei?
Brauche ich eine Baugenehmigung? Das ist eine der ersten Fragen beim Aufstellen einer Veranda, und die Antwort lautet meistens nein. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt von drei Dingen ab: den Abmessungen, dem Standort und Ihrem Bundesland. Diese Seite gibt die allgemeinen Regelungen als Orientierung. Maßgeblich ist stets das Baurecht Ihres Bundeslandes und die Auskunft Ihrer Gemeinde.
In den meisten Bundesländern darf eine Veranda genehmigungsfrei errichtet werden, sofern sie im rückwärtigen Gartenbereich steht, also hinter der vorderen Bauflucht. Bei den meisten Einfamilienhäusern fällt der Hintergarten darunter. Ihre Veranda ist in aller Regel genehmigungsfrei, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranda steht im rückwärtigen Bereich, hinter der vorderen Bauflucht
- Die Höhe bleibt unter 4 Meter (je nach Landesbauordnung)
- Die Gesamtfläche beträgt nicht mehr als 40 m²
- Die Bebauung beansprucht nicht mehr als 50 % des Hintergartens
- Es wird ein ausreichender Grenzabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten
Erfüllen Sie alle diese Punkte? Dann ist in den meisten Bundesländern keine Genehmigung erforderlich. Die Art des Dachs spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle: Ein Glasdach, Polycarbonat oder ein Lamellendach unterliegen denselben Voraussetzungen. Prüfen Sie zur Sicherheit stets den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Der Standard-Ständer einer ForaVida-Veranda ist 2,7 Meter hoch. Damit liegen Sie deutlich unter den typischen Höhenvorgaben der Landesbauordnungen für genehmigungsfreie Bauten.
Welche Faktoren bestimmen, ob Sie eine Genehmigung benötigen?
Abmessungen
In den meisten Bundesländern bis 40 m² und 4 Meter Höhe genehmigungsfrei. Größer oder höher? Dann ist fast immer eine Genehmigung erforderlich.
Bebauungsgrad
Maximal 50 % des Hintergartens darf bebaut sein. Dazu zählt alles: Schuppen, Gartenhäuser und andere Bauten auf dem Grundstück.
Höhe
Je nach Landesbauordnung bis 4 Meter. Der Standard-Ständer von ForaVida ist 2,7 Meter, sodass Sie deutlich darunter liegen.
Standort
Im rückwärtigen Gartenbereich ist eine Veranda in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Seitlicher Garten und Vorgarten unterliegen strengeren Regeln und erfordern häufiger eine Genehmigung.
Grundstücksgrenze
Ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ist einzuhalten. Die genauen Abstandsmaße regelt die jeweilige Landesbauordnung. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrer Gemeinde.
Denkmalschutz
Wohnen Sie in einem Denkmalschutzbereich oder einem denkmalgeschützten Gebäude? Dann gelten stets strengere Regeln, und eine Genehmigung ist oft Pflicht.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
In diesen vier Situationen ist eine Baugenehmigung nahezu immer Pflicht:
- Die Abmessungen überschreiten die Norm (mehr als 40 m² oder höher als 4 Meter)
- Die Veranda wird an der Seite oder Vorderseite des Hauses aufgestellt
- Sie wohnen in einem Denkmalschutzbereich oder einem denkmalgeschützten Gebäude
- Der lokale Bebauungsplan enthält abweichende Regelungen für Ihr Grundstück
Unsicher? Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Sie können Ihre spezifische Situation prüfen und helfen Ihnen gerne weiter.
Wie beantragen Sie eine Baugenehmigung?
Landesbauordnung prüfen
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Prüfen Sie auf der Website Ihres Bundeslandes oder bei Ihrer Gemeinde, ob für Ihre Situation eine Genehmigung erforderlich ist. Halten Sie Ihre Adresse und die genauen Abmessungen bereit.
Antrag einreichen
Ist eine Genehmigung erforderlich? Stellen Sie den Antrag digital oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde. Benötigt werden eine Lagezeichnung sowie die technischen Daten Ihrer Veranda.
Auf den Bescheid warten
Die Gemeinde entscheidet typischerweise innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag. Nach Erteilung der Genehmigung können Sie mit der Montage beginnen.
Möchten Sie zunächst wissen, was eine Veranda kostet, bevor Sie eine Genehmigung beantragen? Schauen Sie sich die Veranda-Kosten an, oder stellen Sie Ihre Maße im 3D-Konfigurator zusammen, damit Sie genau wissen, innerhalb welcher Abmessungen Sie bleiben. Mehr zum Montageprozess erfahren Sie auf der Seite Veranda montieren.
Genehmigung für eine Glasveranda oder ein Gartenzimmer
Wenn Sie eine offene Veranda mit Glasschiebewänden erweitern oder zu einem Gartenzimmer ausbauen möchten, können sich die Genehmigungsregeln ändern. Eine geschlossene Konstruktion mit festen Wänden wird von manchen Gemeinden als Anbau gewertet, für den eine Genehmigung erforderlich ist.
Glasschiebewände, die sich öffnen lassen, werden von den meisten Gemeinden als nicht-permanenter Abschluss betrachtet und sind damit genehmigungsfrei. Dies unterscheidet sich jedoch je nach Gemeinde. Fragen Sie deshalb immer zuerst bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie erweitern.
Stellen Sie Ihre Veranda zusammen und sehen Sie sofort Ihre Abmessungen
Wählen Sie Maß, Dach, Farbe und Zubehör. So wissen Sie genau, ob Sie innerhalb der genehmigungsfreien Grenzen bleiben. Ohne Konto, ohne Verpflichtung.
Immer bei Ihrer Gemeinde nachfragen
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Was in einer Gemeinde genehmigungsfrei ist, kann anderswo genehmigungspflichtig sein. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur auf Basis bundesweiter Regelungen. Lokale Bebauungspläne können abweichen.
Ihre Gemeinde ist per Telefon, Website oder persönlich im Rathaus erreichbar. Sie kennt die lokalen Regeln und hilft Ihnen weiter. Mehr allgemeine Informationen zu Genehmigungen für Überdachungen finden Sie auch auf der Seite Terrassenüberdachung und der Veranda-Inspirationsseite.
Alles über die Veranda-Baugenehmigung
Nein, nicht immer. In den meisten Bundesländern ist eine Veranda bis 40 m² genehmigungsfrei, wenn sie im rückwärtigen Bereich steht, die Höhe unter 4 Meter bleibt und nicht mehr als 50 % des Gartens bebaut werden. An der Seite oder Vorderseite des Hauses sowie bei Denkmalschutz gelten strengere Regeln. Prüfen Sie stets die Regelungen Ihres Bundeslandes und fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
In den meisten Bundesländern bis zu 40 m² Fläche und maximal 4 Meter Höhe. Dies gilt für die Aufstellung im rückwärtigen Gartenbereich. Seitliche Aufstellung unterliegt strengeren Regeln. Informationen zu Abmessungen finden Sie auch auf der Seite Veranda.
Glasschiebewände, die sich öffnen lassen, werden von den meisten Gemeinden als nicht-permanenter Abschluss betrachtet und sind damit genehmigungsfrei. Die Regelung unterscheidet sich jedoch je nach Gemeinde. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie Schiebewände installieren.
Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Gemeinden erheben Gebühren abhängig von den Baukosten. Rechnen Sie für eine Standard-Veranda mit etwa €100 bis €500. Prüfen Sie die Gebühren direkt bei Ihrer Gemeinde.
Das hängt von der Gemeinde und dem Abstand zur Grundstücksgrenze sowie zum öffentlichen Raum ab. Die seitliche Aufstellung ist häufiger genehmigungspflichtig als die Aufstellung an der Rückseite. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde für die spezifischen Regelungen für Ihre Situation.
Stellen Sie Ihre Veranda innerhalb der Normen zusammen.
Jetzt, da Sie die Genehmigungsregeln kennen, folgt der schöne Teil: Ihre Veranda zusammenstellen. ForaVida liefert vollständige Aluminium-Baukits mit Qualicoat-AkzoNobel-Pulverbeschichtung, zertifiziert für Windstärke 12 (CE EN 1991-1-4). Der Standard-Ständer ist 2,7 Meter hoch, damit Sie klar unter den typischen Höhenvorgaben bleiben. Kostenloser Versand innerhalb unseres Liefergebiets in 10 - 20 Werktage, mit 10 Jahren Garantie und 60 Tagen Rückgaberecht. Über 70.000 Kunden vertrauen ForaVida seit 2019.
