Gartenzimmer Baugenehmigung: wann nötig, wann nicht?
In den meisten Bundesländern ist ein Gartenzimmer von ForaVida genehmigungsfrei. Hier erfahren Sie, wann eine Genehmigung erforderlich ist und wie Sie das in wenigen Minuten prüfen können.
Wann ist ein Gartenzimmer genehmigungsfrei?
Ein Gartenzimmer von ForaVida ist eine Aluminium-Terrassenüberdachung mit Glasschiebewänden: kein gedämmter Anbau und kein eigenständiger Wohnraum. Deshalb gelten andere Regeln als bei einem traditionellen Anbau oder Wintergarten. Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Die genauen Vorschriften finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes und im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Ein Gartenzimmer ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Erfüllen Sie alle diese Voraussetzungen? Dann können Sie das Gartenzimmer in der Regel ohne Baugenehmigung errichten. Die Glasschiebewände ändern daran nichts, solange das Gartenzimmer ein geschützter Außenbereich bleibt und kein eigenständiger Wohnraum wird.
Prüfen Sie immer auch den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, denn lokale Vorschriften können von der landesweiten Regelung abweichen.
Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In bestimmten Situationen fällt Ihr Gartenzimmer aus der genehmigungsfreien Regelung heraus. Erkennen Sie eine dieser Situationen, beantragen Sie zuerst eine Baugenehmigung:
Vorderseite oder Seitenbereich
Errichten Sie das Gartenzimmer an der Vorder- oder Seitenseite Ihres Hauses, sichtbar von der öffentlichen Straße? Dann ist fast immer eine Genehmigung erforderlich.
Größer als 40 m²
Überschreitet das Gartenzimmer die in Ihrem Bundesland gültige genehmigungsfreie Flächengrenze? Dann ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Baudenkmal
Bei einem eingetragenen Baudenkmal benötigen Sie fast immer eine Genehmigung, unabhängig von der Größe. Wenden Sie sich an das Denkmalschutzamt Ihrer Gemeinde.
Über der Wandhöhengrenze
Überschreitet die Wandhöhe die in Ihrem Bundesland geltende Grenze (meist 3 bis 5 Meter)? Dann ist das Gartenzimmer nicht mehr genehmigungsfrei.
GRZ überschritten
Jede Gemeinde legt eine zulässige Grundflächenzahl (GRZ) fest. Prüfen Sie den Bebauungsplan, ob durch das Gartenzimmer die maximal zulässige überbaute Fläche überschritten wird.
Geschütztes Ortsbild
In einem geschützten Ortsbildbereich gelten besondere Vorschriften. Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, bevor Sie beginnen.
Gartenzimmer vs. traditioneller Anbau
Ein Gartenzimmer von ForaVida ist kein traditioneller Anbau. Es ist eine Aluminium-Überdachung mit Glasschiebewänden, kein gemauertes Bauwerk. Das macht einen großen Unterschied für die Genehmigungspflicht.
ForaVida Gartenzimmer
- Aluminium-Überdachung mit Glasschiebewänden
- Nicht gedämmt (Außenbereich)
- Meist genehmigungsfrei (< 40 m², Rückseite, < 5 m)
- Nutzung als geschützter Außenbereich
- Ab ca. €2.500 all-in
Traditioneller Anbau oder Wintergarten
- Gemauerte Wände, gedämmtes Dach
- Vollständig gedämmt (Innenbereich)
- Fast immer genehmigungspflichtig
- Nutzung als Wohnraum
- €15.000 bis €50.000+
Wie prüfen Sie, ob Sie genehmigungsfrei bauen dürfen?
In drei Schritten wissen Sie sicher, ob Ihr Gartenzimmer ohne Genehmigung errichtet werden darf. Beginnen Sie immer mit der Landesbauordnung und bestätigen Sie Ihre Situation bei der Gemeinde.
Landesbauordnung prüfen
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung (LBO) mit unterschiedlichen Grenzen für genehmigungsfreie Bauten. Suchen Sie nach der LBO Ihres Bundeslandes oder wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung. So ermitteln Sie die gültigen Maße und Höhengrenzen für Ihren Standort.
Bebauungsplan konsultieren
Jede Gemeinde hat einen eigenen Bebauungsplan mit lokalen Vorschriften. Prüfen Sie die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und spezifische Vorgaben für Ihr Grundstück oder Ihre Straße.
Gemeindeverwaltung kontaktieren
Unsicher? Rufen Sie das Baurechtsamt Ihrer Gemeinde an oder schreiben Sie eine E-Mail. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich bestätigen und bewahren Sie diese Bestätigung auf.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Benötigen Sie doch eine Genehmigung? Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Üblicherweise liegen die Gebühren zwischen €200 und €800. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung.
Möchten Sie mehr über die Gesamtinvestition erfahren? Lesen Sie die Seite Gartenzimmer Kosten für eine vollständige Kostenübersicht einschließlich Genehmigungskosten.
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Alles über die Gartenzimmer-Baugenehmigung
In den meisten Bundesländern nicht. Ein Gartenzimmer von ForaVida ist genehmigungsfrei, wenn es an der Rückseite steht, die Wandhöhe unter der Landesgrenze liegt, die Fläche innerhalb der zulässigen Grenze (meist 40 m²) bleibt und kein Baudenkmal vorliegt. Prüfen Sie immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung (LBO). Zusätzlich gelten die örtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan der Gemeinde.
Nein. Ein Gartenzimmer von ForaVida ist eine Aluminium-Überdachung mit Glasschiebewänden, nicht gedämmt und kein eigenständiger Wohnraum. Ein Anbau ist eine gedämmte Erweiterung des Gebäudes. Für einen Anbau ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.
An der Seite gelten strengere Regeln. In vielen Gemeinden ist eine Genehmigung erforderlich, wenn das Gartenzimmer von der öffentlichen Straße aus sichtbar ist. Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde für die spezifischen Vorschriften.
Bei einem eingetragenen Baudenkmal benötigen Sie fast immer eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, auch für kleine Konstruktionen. Wenden Sie sich an das Denkmalschutzamt Ihrer Gemeinde, bevor Sie mit der Montage beginnen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gemeinde, rechnen Sie aber mit 4 bis 12 Wochen. Die Gebühren liegen meist zwischen €200 und €800. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, damit sich die Planung nicht verzögert.
Nein. Die Grenzen für genehmigungsfreie Bauten unterscheiden sich je nach Bundesland. In manchen Ländern liegt die Flächengrenze bei 30 m², in anderen bei 50 m². Prüfen Sie immer die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes sowie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
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