Baugenehmigung Terrassenüberdachung: wann nötig?
Ob Ihre Terrassenüberdachung eine Genehmigung braucht, hängt vom Bundesland und Ihrem Baugrundstück ab. Prüfen Sie Maße, Standort und geplante Seitenwände vor der Bestellung mit dem zuständigen Bauamt.
Prüfen Sie die Genehmigungspflicht
Für eine Terrassenüberdachung am Haus oder eine freistehende Überdachung sind Landesbauordnung und örtliches Planungsrecht zu prüfen. Halten Sie dafür folgende Angaben bereit.
- Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück
- Gesamthöhe und Dachform
- Grundfläche und Tiefe der Überdachung
- Einhaltung der Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze
- Einhaltung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) laut Bebauungsplan
Das Bauamt kann anhand Ihres Plans erklären, welche Regeln gelten. Nehmen Sie die gewünschte Ausführung mit Polycarbonat, Glas oder Lamellendach und geplante Seitenwände auf. Bei einem kleinen Grundstück ist eine genaue Skizze besonders hilfreich.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Zusätzlich kann der lokale Bebauungsplan weitere Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und bieten keine rechtliche Garantie.
Landesbauordnungen: was ist zu beachten?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Bundesregelung für genehmigungsfreies Bauen. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung (LBO). Die Grenzen für Grundfläche, Höhe und Abstandsflächen unterscheiden sich daher erheblich von Bundesland zu Bundesland.
Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen: § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW 2018 nennt Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe als verfahrensfrei. Das ersetzt nicht die Prüfung des Bebauungsplans und weiterer Vorschriften. Die Werte gelten nicht pauschal für andere Bundesländer.
Neben der LBO kann auch der lokale Bebauungsplan zusätzliche Einschränkungen enthalten. Prüfen Sie daher immer beides. Zuständig ist das Bauamt Ihrer Gemeinde oder des Landkreises. Alle Genehmigungsanträge laufen in Deutschland über das örtliche Bauamt. Dort erfahren Sie auch, ob eine vereinfachte Genehmigung oder nur eine Kenntnisgabe (Bauanzeige) ausreicht.
Wann benötigen Sie doch eine Genehmigung?
In einigen Situationen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen Sie, ob einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft.
Größer als die LBO-Grenzfläche
Lassen Sie prüfen, welches Verfahren für die geplante Grundfläche und Tiefe gilt. Berücksichtigen Sie dabei auch vorhandene Bebauung und den Bebauungsplan.
Vorgarten oder Straßenseite
Prüfen Sie mit dem Bauamt, ob die geplante Position im Vorgarten oder an der Straßenseite zulässig ist. Baugrenzen und örtliche Vorgaben können die Platzierung einschränken.
Denkmalgeschütztes Gebäude
Bei einem Denkmal oder geschützten Ensemble können zusätzliche Erlaubnisse nötig sein. Stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.
Bebauungsplan-Einschränkungen
Einige Bebauungspläne schränken Baumöglichkeiten zusätzlich ein. Zum Beispiel in geschützten Ortsbildern oder Gebieten mit besonderen Regelungen.
Höhenregeln im Detail
Für die Prüfung zählen Gesamthöhe, Dachform und Lage der geplanten Konstruktion. Die Ständerhöhe eines Produkts allein beantwortet nicht, ob das Vorhaben verfahrensfrei ist.
Nah am Wohngebäude
- Anschluss an das Wohngebäude einzeichnen
- Gesamthöhe und Dachform angeben
- Maße des gewählten Modells verwenden
Weiter hinten im Garten
- Position und Höhe im Lageplan festhalten
- Erforderliche Abstandsflächen prüfen
- Örtliche Baugrenzen berücksichtigen
Besondere Situationen
Einige Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auch wenn die Überdachung selbst genehmigungsfrei ist, kann die Zustimmung einer anderen Stelle erforderlich sein.
Carport
Prüfen Sie einen Carport als eigenes Bauvorhaben. Welche Anforderungen und Verfahren gelten, hängt vom Bundesland, der Lage und den Abmessungen ab.
Mietwohnung
Mieten Sie? Dann benötigen Sie neben einer eventuellen Baugenehmigung auch die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft. Selbst wenn die Überdachung nach LBO genehmigungsfrei ist, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung auf gemietem Grund bauen.
Gewässernähe
Liegt Ihr Grundstück an einem Gewässer? Dann kann die untere Wasserbehörde zusätzliche Zustimmung verlangen, auch wenn die Überdachung selbst genehmigungsfrei ist. Nehmen Sie vorher Kontakt mit der zuständigen Behörde auf.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW 2018 sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4,50 m Tiefe verfahrensfrei. Das Bauportal NRW erläutert die weiteren Anforderungen.
- Maximalfläche: 30 m²
- Maximale Tiefe: 4,5 Meter
- Abstandsflächen nach den für Ihr Vorhaben geltenden Regeln prüfen
- Bebauungsplan und gegebenenfalls weitere Erlaubnisse prüfen
Zusätzlich gelten viele lokale Regelungen je nach Gemeinde. Prüfen Sie immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises die spezifischen Anforderungen für Ihr Grundstück. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg, können andere Grenzwerte für Grundfläche und Höhe gelten. Die zuständige Stelle ist stets das örtliche Bauamt.
Die NRW-Werte beziehen sich auf Terrassenüberdachungen. Soll der Bereich mit Seitenwänden vollständig geschlossen werden können, kann eine andere Einordnung gelten. Besprechen Sie diese Ausführung mit dem Bauamt.
Baugenehmigung beantragen: so funktioniert es
Ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung nötig? Klären Sie mit dem Bauamt das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen.
Bauamt kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises auf. Schildern Sie Ihr Vorhaben. Häufig gibt es eine einfache Voranfrage (Bauvoranfrage), mit der Sie die Genehmigungspflicht klären können.
Antrag einreichen
Ist eine Genehmigung nötig? Reichen Sie den Antrag beim Bauamt ein. Fügen Sie eine Zeichnung mit Maßen und einen Lageplan bei. Viele Bauämter bieten digitale Antragstellung an.
Auf Bescheid warten
Die Bearbeitungszeit hängt vom Verfahren und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Fragen Sie die zuständige Behörde nach dem Zeitplan für Ihren Antrag.
Möchten Sie vorab wissen, was eine Überdachung kostet? Alle Maße und Preise finden Sie auf Terrassenüberdachung Preise. Oder lesen Sie, wie die Montage abläuft.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt auf, um Sicherheit zu haben. Die Mitarbeiter kennen die lokalen Regeln und können Ihre Situation einschätzen. Sie können auch jederzeit Kontakt mit ForaVida aufnehmen für Beratung zu den richtigen Maßen.
Planen Sie Ihre Terrassenüberdachung
Wählen Sie Maß, Dach und Farbe für Ihre Aufstellung. Die baurechtliche Prüfung erfolgt separat für Ihren Standort. Zum Konfigurieren müssen Sie sich nicht vorher anmelden.
Alles über Baugenehmigung Terrassenüberdachung
Das hängt vom Bundesland und Ihrem Baugrundstück ab. Prüfen Sie die Landesbauordnung sowie den Bebauungsplan und besprechen Sie Ihr konkretes Vorhaben mit dem Bauamt.
Für die Berechnung sind der Bebauungsplan und die anwendbaren Vorschriften maßgeblich. Lassen Sie vorhandene und geplante Bauwerke bei der Prüfung berücksichtigen.
Prüfen Sie die freistehende Terrassenüberdachung anhand ihrer konkreten Lage, Maße und Nutzung. Die Voraussetzungen sind nicht automatisch identisch mit einer angebauten Ausführung.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den Gebühren und dem Verfahren für Ihr Vorhaben. Auch die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.
Maßgeblich ist die Ausführung der Veranda oder Überdachung. Ein vollständig schließbarer Bereich kann rechtlich anders eingeordnet werden als eine offene Terrassenüberdachung. Klären Sie die geplanten Seitenwände mit dem Bauamt.
Gemeint ist hier der Bereich hinter dem Wohnhaus. Daraus folgt keine Genehmigungsfreiheit: Entscheidend sind die tatsächliche Lage und die Vorgaben für Ihr Grundstück.
Lassen Sie die Anforderungen für Ihren geplanten Carport beim Bauamt prüfen. Lage, Größe und Landesrecht sind entscheidend; die Sichtbarkeit von der Straße allein beantwortet die Genehmigungsfrage nicht.
Nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft. Auch wenn die Überdachung nach der Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung auf gemietem Grund bauen. Holen Sie sich immer vorab das Einverständnis Ihres Vermieters.
In der Regel: Lageplan (Katasterauszug), Bauzeichnungen mit Maßen (Grundriss, Ansichten, Schnitt), Baubeschreibung und ausgefülltes Antragsformular. Die genaue Liste erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. Viele Bauämter haben diese Informationen auch online veröffentlicht.
Planen Sie Ihre Terrassenüberdachung.
Haben Sie die Anforderungen für Ihren Standort geklärt? Vergleichen Sie anschließend Modelle und Ausstattung im Konfigurator. Lieferumfang, Montage- und Belastungsangaben finden Sie beim gewählten Produkt. Innerhalb unseres Liefergebiets liefern wir versandkostenfrei. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-12 Werktage. Für Standardprodukte gilt die 60-Tage-Rückgabe nach den Rückgabebedingungen.
