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Sommergarten · Baugenehmigung

Sommergarten Baugenehmigung: wann ja und wann nein?

Gute Nachricht: ein ForaVida Sommergarten ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. CE-zertifiziert und geprüft auf Windstärke 12. Hier lesen Sie genau, wann Sie eine Baugenehmigung brauchen und wann nicht.

4,9 / 5auf Trustpilot
Meist genehmigungsfreije nach Landesbauordnung
Windstärke 12und 100 kg/m² Schnee
CE-zertifiziertstatisch berechnet & geprüft
Meist genehmigungsfrei
Aluminium-Sommergarten mit Glasdach und Glasschiebewänden
Meist genehmigungsfreiÜberdachung + lose Wände
4,9 / 5 auf Trustpilotaus Bewertungen
70.000+ Kundenseit 2019 beliefert
Windstärke 12und 100 kg/m² Schnee
Kostenloser Versandinnerhalb unseres Liefergebiets
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Die Basis

Kein klassischer Anbau

Die Genehmigungsfrage hängt davon ab, was ein ForaVida Sommergarten genau ist. Es ist kein gemauerter oder gedämmter Anbau. Unser Sommergarten besteht aus zwei losen Produkten: einem Aluminiumrahmen mit Glasdach (44.3 gelaagdes VSG-Verbund-Sicherheitsglas, vergleichbar mit einer gläsernen Terrassenüberdachung) und Glasschiebewänden, die Sie ringsum setzen.

Diese Unterscheidung ist entscheidend. Ein klassischer Wintergarten-Anbau ist ein dauerhaftes, beheiztes Bauwerk, das fast immer genehmigungspflichtig ist. Eine Überdachung mit losen Schiebewänden fällt unter andere Regeln und ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Aus diesem Grund konnten sich seit 2019 mehr als 70.000 Kunden für eine ForaVida Lösung entscheiden.

Unsere Produkte sind CE-zertifiziert, geprüft auf Windstärke 12 und eine Schneelast von 100 kg/m². Unsere deutschsprachigen Spezialisten im Showroom in Venlo (NL), nur 10 Autominuten von der deutschen Grenze entfernt, beraten Sie gerne zu Genehmigungsfragen für Ihre Situation.

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Gut zu wissen

Weil der Sommergarten eine Überdachung mit losen Wänden ist, gelten dieselben Regeln wie für eine Terrassenüberdachung und eine Glasschiebewand. Ein klassischer Wintergarten dagegen ist meist genehmigungspflichtig.

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Das Recht

Baurecht ist Ländersache

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für das Bauen. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. Ob Ihr Sommergarten genehmigungsfrei ist, hängt deshalb von zwei Ebenen ab:

Landesbauordnung

Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung (z.B. BauO NRW, BayBO, LBO BW), bis zu welcher Grundfläche und Wandhöhe ein verfahrensfreies Vorhaben möglich ist. Die Werte unterscheiden sich deutlich von Land zu Land.

Bebauungsplan der Gemeinde

Zusätzlich legt jede Gemeinde im Bebauungsplan örtliche Regeln fest: Grenzabstände, überbaubare Fläche und besondere Gebietsausweisungen. Prüfen Sie immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, bevor Sie bestellen.

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Genehmigungsfrei

Wann ist ein Sommergarten genehmigungsfrei?

Ein ForaVida Sommergarten (Überdachung + Schiebewände) ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Das Vorhaben liegt an der Rückseite des Grundstücks (nicht im Vorgarten)
  • Die Grundfläche bleibt unter der landesspezifischen Grenze (oft 30 bis 40 m²)
  • Die Wandhöhe überschreitet den zulässigen Wert nicht (in vielen Ländern bis 3 m)
  • Die Grenzabstände laut Landesbauordnung und Bebauungsplan werden eingehalten
  • Der Sommergarten gilt nicht als beheizter Wohnraum (keine Dämmung, keine feste Heizung)
  • Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz

Dieselben Regeln gelten auch für eine Terrassenüberdachung und eine Glasschiebewand. Ein Sommergarten kombiniert beide Bauteile, deshalb sind die Genehmigungsregeln nahezu gleich.

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Im Detail

Regeln nach Bundesland

Die folgende Tabelle gibt Richtwerte. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Landesbauordnung und der örtliche Bebauungsplan.

Bundesland Genehmigungsfreie Grundfläche (üblich) Wandhöhe max. Rechtsgrundlage
Nordrhein-Westfalenbis 30 m²3 m§ 62 BauO NRW
Bayernbis 50 m²9 m GesamthöheArt. 57 BayBO
Baden-Württembergbis 40 m²3 m§ 50 LBO BW
Niedersachsenbis 40 m²3 m§ 60 NBauO
Hessenbis 30 m²3 m§ 63 HBO
Sachsenbis 10 m²3 m§ 61 SächsBO
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Hinweis

Prüfen Sie immer bei der zuständigen Behörde. Die Regelungen können je nach Bebauungsplan abweichen. Denkmalschutz, Grenzabstände und besondere Gebietsausweisungen können zusätzliche Anforderungen stellen.

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Selbst prüfen

Prüfen Sie es in 3 Schritten

Für die Genehmigung macht die Dachart keinen Unterschied. Ein Sommergarten hat ein komplett gläsernes Dach, ein Gartenzimmer ein geschlosseneres Dach, doch beide werden als Überdachung mit losen Wänden behandelt. Der Unterschied zwischen einem leichten Sommergarten und einem beheizten Wintergarten entscheidet über die Genehmigungslage. Mehr dazu auf der Seite Sommergarten vs. Wintergarten.

1

Landesbauordnung prüfen

Suchen Sie die aktuelle Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und den Abschnitt zu verfahrensfreien Vorhaben. Dort steht, bis zu welcher Größe Sie ohne Genehmigung bauen dürfen.

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Grundstück und Fläche messen

Berechnen Sie, wie viel Quadratmeter Sie bereits bebaut haben und wie viel Platz für den Sommergarten bleibt. Beachten Sie bestehende Nebengebäude und die Grenzabstände.

3

Bauamt fragen oder uns besuchen

Im Zweifel: eine kurze Anfrage beim Bauamt Ihrer Gemeinde kostet nichts. Oder besuchen Sie unseren Showroom in Venlo für eine persönliche Beratung auf Deutsch.

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Beantragen

Genehmigung beantragen: wie geht das?

Brauchen Sie doch eine Baugenehmigung? Kein Grund zur Sorge. Den Antrag stellen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. So sieht der Ablauf aus:

  • Antrag: Sie reichen den Bauantrag beim Bauamt ein, mit Lageplan, Bauzeichnung und Baubeschreibung
  • Gebühren: die Kosten richten sich nach den Bauwerten und der Gebührenordnung der Gemeinde
  • Bearbeitungszeit: je nach Bundesland und Verfahren rechnen Sie mit mehreren Wochen
  • Ergebnis: Sie erhalten einen Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) von der unteren Baubehörde

Gut zu wissen: bei einem ForaVida Sommergarten können die technischen Produktunterlagen als Grundlage für die Baubeschreibung und die statischen Nachweise dienen. Die CE-Zertifikate und die Einstufung auf Windstärke 12 sind dokumentiert. Eine Dämmung oder Heizung ist nicht verbaut, deshalb gilt der Sommergarten nicht als Wohnraum. Unsere Spezialisten im Showroom in Venlo helfen Ihnen gerne mit den passenden Produktspezifikationen.

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Vertiefung

Mehr über Ihren Sommergarten

Sie möchten mehr über den ForaVida Sommergarten, die Kosten oder die Montage wissen? Sehen Sie sich unsere ausführlichen Ratgeber an:

Unser Showroom in Venlo (NL) ist 7 Tage die Woche geöffnet, nur 10 Autominuten von der deutschen Grenze entfernt. Seit 2019 haben sich mehr als 70.000 Kunden für ForaVida entschieden, mit 4,9 / 5 auf Trustpilot. Unsicher bei Ihrer Situation? Nehmen Sie gerne über die Kundendienst-Seite Kontakt mit unseren deutschsprachigen Spezialisten auf.

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Häufige Fragen

Alles zur Sommergarten Baugenehmigung

Brauche ich für jeden Sommergarten eine Baugenehmigung?

Nein. In den meisten Bundesländern ist ein Sommergarten an der Rückseite des Grundstücks bis etwa 30 bis 40 m² genehmigungsfrei. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Ausnahmen gelten bei strengeren Regeln (z.B. NRW bis 30 m², Sachsen bis 10 m²) und bei besonderen Grundstückssituationen wie Denkmalschutz oder Überschwemmungsgebieten.

Warum ist ein ForaVida Sommergarten anders als ein klassischer Wintergarten?

Ein klassischer Wintergarten ist ein dauerhaftes, gedämmtes und beheiztes Bauwerk, das als Erweiterung des Hauses gilt und fast immer genehmigungspflichtig ist. Der ForaVida Sommergarten besteht aus einer Überdachung mit losen Schiebewänden. Er gilt nicht als beheizter Wohnraum, ist rückbaubar und liegt meist unter den Flächengrenzen für genehmigungsfreie Nebengebäude. Die Produkte sind CE-zertifiziert und auf Windstärke 12 geprüft.

Welches Recht regelt die Genehmigungspflicht für einen Sommergarten?

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes (z.B. BauO NRW, BayBO, LBO BW) zusammen mit dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Prüfen Sie immer beide Ebenen, bevor Sie bestellen.

Wer ist für die Genehmigung zuständig?

Das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Zuständig ist die untere Baubehörde. Erste Anlaufstelle für Fragen ist oft das Stadtplanungsamt oder die Baurechtsabteilung Ihrer Gemeinde.

Kann ich ForaVida-Produkte für den Genehmigungsantrag nutzen?

Ja. Die technischen CE-Zertifikate und Produktunterlagen von ForaVida können als Grundlage für die Baubeschreibung und die statischen Nachweise dienen. ForaVida bietet keinen Planungsservice, aber unsere deutschsprachigen Spezialisten im Showroom in Venlo beraten Sie gerne zu den Produktspezifikationen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Ein Schwarzbau (Bauen ohne nötige Genehmigung) kann zu Bußgeldern und einer Abrissverfügung führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie den Sommergarten wieder entfernen. Klären Sie daher vorab, ob eine Genehmigung nötig ist. Eine kurze Bauamtsanfrage kostet nichts.

Gelten die gleichen Regeln in jedem Bundesland?

Nein. Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. In Bayern sind oft bis 50 m² verfahrensfrei, in Nordrhein-Westfalen und Hessen bis 30 m², in Sachsen nur bis 10 m². Prüfen Sie immer die aktuelle Fassung Ihrer Landesbauordnung und den örtlichen Bebauungsplan.

Bereit anzufangen?

Bereit für Ihren Sommergarten zu Hause?

Jetzt, da Sie die Genehmigungsregeln kennen, kommt der schöne Schritt: Ihren Sommergarten zusammenstellen. Nutzen Sie den 3D-Konfigurator oder besuchen Sie den Showroom in Venlo. Kostenloser Versand innerhalb unseres Liefergebiets, 10 Jahre Herstellergarantie und 60 Tage Rückgaberecht.

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