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Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: Regeln in NRW

In NRW kommt es auf Fläche, Tiefe und Standort an. Erfahren Sie, was verfahrensfrei bedeutet und was Sie vor dem Bau prüfen sollten.

04/03/2026Veröffentlicht
2 minLesezeit
foravidaAutor

Eine Terrassenüberdachung kann in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei sein. Entscheidend sind die Ausführung und die Vorgaben für Ihr Grundstück. Diese Hinweise betreffen NRW und ebenerdige oder nur gering erhöhte Terrassen. Für andere Bundesländer, die Niederlande, Balkone oder Dachterrassen ist eine eigene Prüfung nötig.

Welche Maße nennt die Bauordnung NRW?

Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g BauO NRW 2018 sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis 30 m² und einer Tiefe bis 4,50 m verfahrensfrei. Das bedeutet nicht, dass jedes Vorhaben innerhalb dieser Maße zulässig ist: Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen die übrigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Was sollten Sie vor dem Bau klären?

Prüfen Sie Bebauungsplan, erforderliche Abstände und örtliche Vorgaben mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Auch Denkmal- oder Landschaftsschutz können relevant sein. Im Außenbereich gelten besondere Anforderungen; verlassen Sie sich dort nicht allein auf die genannten Maße. Liegt Ihr Vorhaben außerhalb dieser Maße, lassen Sie das erforderliche Verfahren gesondert klären.

Was ändert sich durch Glasschiebeelemente?

Lässt sich der Bereich rundum schließen, etwa durch Glasschiebeelemente, fällt er laut Bauportal NRW nicht mehr unter die hier beschriebene Terrassenüberdachung. Dann ist die Einordnung als Wintergarten mit eigenen Voraussetzungen zu prüfen. Besprechen Sie deshalb auch geplante Seitenwände und spätere Erweiterungen vorab mit der Bauaufsichtsbehörde.

Der nächste Schritt

Halten Sie für die Anfrage die Grundstücksadresse, geplante Außenmaße, Position auf dem Grundstück und eine Beschreibung von Dach und Seitenwänden bereit. Wählen Sie die Ausführung auf Grundlage der für Ihr Vorhaben geklärten Anforderungen. Ein bestimmter Bausatz oder eine Planung im Konfigurator ersetzt diese Prüfung nicht.

Quellen, geprüft am 30. September 2026: BauO NRW 2018, §§ 60 und 62, Bauportal NRW: Terrasse mit und ohne Überdachung und Bauportal NRW: Wintergarten.

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